Mit der Kamera von Köln nach Palästina

M i t d e r K a m e r a v o n K ö l n n a c h P a l ä s t i n a Pa l ä s t i na , S E I T E 9 3 Millionen, im Zuge einer großangelegten Aufforstungsaktion gepflanzter Bäumen.65 Die Ausweitung des jüdischen Landbesitzes wurde in diesen Jahrzehnten weniger durch eine mangelnde Verkaufsbereitschaft auf Seiten der arabischen (Groß-) Grundbesitzer eingeschränkt, als vielmehr durch mangelnde finanzielle Mittel der jüdischen Kaufinteressenten.66 Es musste für den JNF also in erster Linie darum gehen, möglichst umfassende Geldquellen zu erschließen, um das ambitionierte Vorhaben auch tatsächlich im erhofften Umfang realisieren zu können. Zunächst wurde die Strategie verfolgt, mit Großspenden begüterter Mäzene Boden zu erwerben, doch wurde schnell deutlich, dass man für den Landerwerb konsequenterweise die gesamte jüdische Diaspora einbeziehen musste, da die vom Fonds zusammengetragenen Mittel letztlich ja „vom Volk und für das Volk“ sein sollten. Für die nun initiierten ausgedehnten Sammelaktionen bediente man sich dreier Instrumente: der Einschreibung in das „Goldene Buch“, dem Verkauf eigener Briefmarken und insbesondere der „Blauen Büchsen“. Diese wurden zum populärsten Sammelinstrument, und so stand und steht damals wie heute in fast jedem jüdischen Haushalt eine solche Spardose, die in der Regel freitags vor Beginn des Schabbat „gefüttert“ wird.67 Aufgrund seiner hier nur knapp skizzierten Ziele musste der JNF-KKL geradezu zwangsläufig zu einer Organisation werden, die insbesondere das Engagement sämtlicher auf eine Einwanderung nach Palästina hinarbeitenden junger Jüdinnen und Juden erforderte, ging es ihm doch gerade darum, für ihre Zukunft Land und Beschäftigungsmöglichkeiten zu sichern. Hierauf wurde auch in Köln hingearbeitet, und im Dezember 1935 berichtete das „Gemeindeblatt“ der Synagogengemeinde über eine seitens der lokalen jü65 Vgl. Natürlich für Israel, S. 11. 66 Vgl. Krämer, Palästina, S. 288. 67 Vgl. hierzu Natürlich für Israel, S. 7f. Zur weiteren Entwicklung des JNF-KKL vgl. ebenda, S. 9ff.

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